Das Steuervereinfachungsgesetz 2011
Die Bundesregierung hat sich auf einen 41-Punkte-Katalog geeinigt, der zu Steuerentlastungen und Bürokratieabbau führen soll. Die Mehrheit dieser Punkte sollen in dem „Steuervereinfachungsgesetz 2011“ umgesetzt werden, für das seit dem 20.12.2010 ein Referentenentwurf vorliegt. Das Gesetz soll 2011 verabschiedet werden und dann mit den meisten Regelungen per 1.1.2012 in Kraft treten.
Beim Lesen des Entwurfs macht sich Ernüchterung breit. Offenbar hat die Koalition Lehren daraus gezogen, dass grundlegende Reformen des deutschen Steuerrechts, wie sie zuletzt von Friedrich Merz (Stichwort: „Bierdeckel“) oder Prof. Kirchhof (Stichwort: „25 % für Alle“) propagiert wurden, gescheitert sind und der Mut zur Reform letztlich auch von den Wählern nicht honoriert wurde.
Das mag auch der Grund sein, warum der erneute Vorstoß der Koalition zur längst überfälligen Abschaffung der Gewerbesteuer fast unbemerkt von der Öffentlichkeit vorgetragen wurde. Fast erwartungsgemäß ist der Versuch zum wiederholten Mal an dem Widerstand der Kommunen gescheitert. Und dies, obwohl den Kommunen finanziell und kompetenzrechtlich über eine eigene Hebesatzautonomie am kommunalen Anteil an der Einkommensteuer ein voller Ausgleich der drohenden Gewerbesteuerausfälle zugesagt wurde. Das reflexartige Festhalten der Kommunen an dieser erhebungsaufwändigen und komplizierten Steuer ist rational nicht mehr zu begründen und schadet dem Wirtschaftsstandort Deutschland, auch im internationalen Wettbewerb der Steuersysteme.
Vor diesem Hintergrund kann wenig Begeisterung aufkommen, wenn in dem Referentenentwurf die Erhöhung des Arbeitnehmer-Werbungskostenpauschbetrags von € 920,00 auf € 1.000,00 in Aussicht gestellt wird (bis 2003 waren es immerhin schon einmal € 1.044) und ein zweijähriger Abgabeturnus für bestimmte Einkommensteuererklärungen geplant ist. Letzteres hat der Bundesrat schon einmal im Jahr 1996 abgelehnt, weil es nachweislich nicht zu einer Bürokratievereinfachung führen wird. Der Bund der Steuerzahler hat gegen diesen Vorschlag auch bereits Protest angekündigt. Die beiden genannten Punkte sind dabei schon die „Highlights“ des Gesetzentwurfs.
Außer dem wohlklingenden Namen hat der Entwurf leider nicht viel zu bieten. Es gilt im deutschen Steuerrecht nach wie vor die Aussage „Wir können alles – nur nicht einfach“.
Von Dipl. Kfm. Andreas Koch, Steuerberater und Fachberater für internationales Steuerrecht
Andreas Koch (46) ist Partner in der Wirtschaftsprüfer-, Steuerberater- und Rechtsanwaltsgesellschaft RENNEBERG + PARTNER.
