Selbstanzeige: Einigung auf härteres Vorgehen gegen Steuerhinterzieher
Die bisherigen Regelungen zur Selbstanzeige sollen nach einem Regierungsentwurf verschärft werden, So sind neben den vollständigen Angaben zu den Selbstanzeigen auch zeitliche Restriktionen zu beachten. Hiernach reicht es zukünftig nicht mehr vor Beginn einer Betriebsprüfung die Selbstanzeige vorzunehmen. Die Selbstanzeige muss denn bereits vor dem Zugang der Prüfungsanordnung bei der Finanzbehörde eingegangen sein.
Fälle der Selbstanzeige sind nicht nur die Nachmeldung von Schwarzgeld aus der Schweiz. Vielmehr kann hinter jeder Berichtigung einer Steuererklärung oder Steueranmeldung eine Steuerhinterziehung vermutet werden. Wird beispielsweise ein so harmloser Tatbestand wie eine berichtigte Umsatzsteuervoranmeldung mit einer Nachzahlung eingereicht während bereits eine Anordnung einer Umsatzsteuersonderprüfung auf dem Tisch liegt, können Anfragen des Finanzamtes zu sehr peinlichen Konsequenzen führen, die man nicht auf die leichte Schulter nehmen sollte.
Offensichtlich haben der Regierung selbst diese Verschärfungen noch nicht ausgereicht denn die Regeln für Selbstanzeigen wurden nochmals verschärft. In schweren Fällen der Steuerhinterziehung wird zukünftig sogar extra zur Kasse gebeten. Fünf Prozent auf den hinterzogenen Betrag sind dann zusätzlich fällig. Die Extra-Abgabe soll bei Schwarzgeld von mehr als 50.000 Euro fällig werden. Auf diesen Kompromiss verständigten sich die Finanzexperten von Union und FDP Ende Februar in Berlin. Die ursprünglichen Gesetzespläne von Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) würden hierdurch sogar noch verschärft. Die strafbefreiende Selbstanzeige wird es in schweren Fällen somit nicht mehr zum Nulltarif geben.
Gerade bei der Umsatz- und Lohnsteuer ist künftig mit erhöhten Risiken zu rechnen, da diese Steuerarten sehr häufig geprüft werden
Noch hat sich der Gesetzgeber für den Behalt der Selbstanzeige ausgesprochen, jedoch deuten die stetigen Verschärfungen darauf hin, dass dieses im Strafrecht einmalige Instrument bald der Vergangenheit angehören könnte.
Von Heinrich Kottik, Diplom - Finanzwirt (FH), Steuerberater
Heinrich Kottik ist Steuerberater und Partner bei RENNEBERG + PARTNER, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Rechtsanwälte, mit Büros in Göttingen, in Gleichen und in Hamburg.
Zu seinen Tätigkeitsschwerpunkten gehören die Begleitung von gesellschaftsrechtlichen Umstrukturierungen, die Beratung bei M&A-Projekten sowie die Unterstützung von Unternehmensnachfolgeprozessen.
